Sozialer Wohnungsbau
Montag, 20. Januar 2020 | Autor: Andreas Brandl
Zurzeit überschlagen sich ja die beiderseitigen Forderungen nach dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus von SPD und CSU in einer Art Wettbewerb. Dies war auch Thema der letzten Sitzung des Ortsvereins der Franken in Feucht. „Dabei sollte man nicht vergessen, dass genau diese beiden Parteien diesen sozialen Wohnungsmarkt in ihrer jeweiligen Regierungszeit ständig abgebaut haben. Gab es Anfang der 90ziger noch einen Bestand von fast 3,9 Millionen Wohnungen, ist dieser auf ca. 1,1 Millionen abgeschmolzen. Hier wurde Staatseigentum verkauft, um den Haushalt und andere Ausgaben zu stützen. Vernichtung von Volksvermögen, welches jetzt wieder investiert werden muss“, eröffnete der Vorsitzende Christian Nikol die Diskussion.
Die gesetzliche Aufhebung der Gemeinnützigkeit führt logischerweise dazu, dass Sozialwohnungen nicht mehr durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gebunden sind.
Doch zum sozialen Wohnraum, zu dem man einen Wohnberechtigungsschein benötigt, wäre das Vorhandensein bezahlbaren Wohnraums existentiell. Diese Sozialwohnungen stehen nur Personen zu, welche eine Einkommensgrenze von 14.000 Euro (eine Person) und 22.000 (Zweipersonen-Haushalt) nicht überschreiten. Heutige Mieten kommen schon annähernd in diese Regionen. So schmilzt der Anreiz für Personen im unteren Einkommensbereich, in Lohn und Brot zu stehen, weiter.
Der soziale Wohnungsbau kann daher immer nur ein unterstützendes Element des Sozialsystems sein, nie eine tragende Säule.
Die Franken kamen zum Ergebnis, dass die genossenschaftlichen oder kommunalen Baugesellschaften gefördert werden sollten, um neben dem privaten Wohnbau auch bezahlbaren Wohnraum zu fördern. „Man könnte auch auf kommunaler Ebene darüber nachdenken, im Verbund mit den Nachbargemeinden eine kommunale Baugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum zu gründen“ waren die abschließenden Worte.